Anzahl der Arbeitsplätze

Es zählen alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, inkl. Teilzeit.

Ausgenommen sind:

Vollzeit (einschl. Azubis schwerbeh.)

Teilzeit, 18 - 27 h (0,75x)

Teilzeit, weniger als 18 h (0,5x)


Mitarbeiter gesamt

Pflichtarbeitsplätze


Anzahl der anzurechnenden Arbeitsplätze

Schwerbehinderte und Gleichgestellte

Schwerbehinderte Auszubildende (2x)

Schwerbehinderte Auszubildende erschwert (3x)

Beschäftigte über 50 mit GdB ≥50 (2x)

Personen im 1./2. Jahr nach Wechsel aus WfbM (2x)

Personen mit besonderem Vermittlungsbedarf (§159 SGB IX) (3x)


Anrechenbare Arbeitsplätze gesamt


Ausgleichsabgabe jährlich (€)





* Die Zahlen in den Klammer geben den Faktor an, mit dem gerechnet wird