Anzahl der Arbeitsplätze
Es zählen alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, inkl. Teilzeit.
Ausgenommen sind:
Azubis (außer sie sind schwerbehindert)
Praktikant:innen
Ehrenamtliche
Werkstudent:innen
Personen im Ruhestand, FSJ/BFD, Minijobs
Vollzeit (einschl. Azubis schwerbeh.)
Teilzeit, 18 - 27 h (0,75x)
Teilzeit, weniger als 18 h (0,5x)
Mitarbeiter gesamt
Pflichtarbeitsplätze
Anzahl der anzurechnenden Arbeitsplätze
Schwerbehinderte und Gleichgestellte
Schwerbehinderte Auszubildende (2x)
Schwerbehinderte Auszubildende erschwert (3x)
Beschäftigte über 50 mit GdB ≥50 (2x)
Personen im 1./2. Jahr nach Wechsel aus WfbM (2x)
Personen mit besonderem Vermittlungsbedarf (§159 SGB IX) (3x)
Anrechenbare Arbeitsplätze gesamt
Ausgleichsabgabe jährlich (€)
* Die Zahlen in den Klammer geben den Faktor an, mit dem gerechnet wird